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    Gesetz & Förderung

    Gebäudemodernisierungsgesetz: 65%-Pflicht entfällt

    Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, der gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eingebracht wurde. Das GModG soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen und setzt die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht um. Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, entfällt. Gebäudeeigentümer können künftig frei zwischen Wärmepumpen, Fernwärmeanschluss, hybriden Systemen, Biomasseheizung sowie Gas- und Ölheizungen wählen.

    Für fossile Heizungen gilt eine sogenannte Biotreppe mit steigenden Mindestanteilen biogener Brennstoffe (Biomethan, Bioheizöl, Wasserstoff-Derivate): ab 1.1.2029 mindestens 10 Prozent, ab 1.1.2030 mindestens 15 Prozent, ab 1.1.2035 mindestens 30 Prozent und ab 1.1.2040 mindestens 60 Prozent. Die Bundesförderung für den Heizungstausch (BEG) ist bis mindestens 2029 gesichert, und Wärmepumpen erhalten weiterhin Förderung. Ab dem 1. Januar 2028 werden die CO₂-Kosten beim Einbau von Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt; die Mehrkosten für biogene Brennstoffanteile werden ab 1. Januar 2029 ebenfalls hälftig geteilt.

    Wirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte, das neue Gesetz setze auf "Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit" und ersetze eines, "das viele Menschen verunsichert hat". Bauministerin Verena Hubertz erklärte, das GModG bringe "Klarheit, Verlässlichkeit, Vertrauen" zurück. Kritik kam vom Bundesumweltministerium, das die geplante Streichung des Verbots des Heizens mit fossilen Brennstoffen nach 2044 bemängelte; Grünen-Politiker Michael Kellner warnte, mit dem Gesetzentwurf sei das Klimaziel 2045 nicht erreichbar. Eine Evaluierung des Gesetzes ist für 2030 geplant. Der Bundestag soll das Gesetz noch vor der Sommerpause Mitte Juli 2026 verabschieden.

    Zur Originalquelle (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB))

    Geprüfte Fakten & Quellen

    • Bundeskabinett beschloss am 13.05.2026 den Gesetzentwurf zum GModG, der das GEG ersetzt, die 65%-EE-Pflicht streicht und freie Heizungswahl ermöglicht; setzt EU-Richtlinie 2024/1275 um; Evaluierung 2030.Quelle
    • Biotreppe: ab 1.1.2029 10 %, 2030 15 %, 2035 30 %, 2040 60 % biogene Brennstoffe; BEG-Heizungstausch bis mind. 2029 gesichert; CO2-Aufteilung ab 1.1.2028 (Gas/Öl/Flüssiggas) und ab 1.1.2029 (biogene Mehrkosten) hälftig; Bundestag-Verabschiedung Mitte Juli 2026; Kritik Umweltministerium (Verbot fossiles Heizen nach 2044) und Kellner (Klimaziel 2045 nicht erreichbar).Quelle
    • Biotreppe-Stufen, BEG bis 2029, CO2-Kostenaufteilung 1.1.2028/1.1.2029, Bundestag Mitte Juli 2026, Umweltministerium- und Kellner-Kritik.Quelle
    • Rechtsgrundlage EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) (EU) 2024/1275.Quelle

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