
Wärmepumpe Förderung 2026: Höhe, Rechenbeispiel, Antrag
Aktualisiert nach der BEG-Reform 2026. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Fördersätze, die dieser Ratgeber durchgehend berücksichtigt, ebenso das seit Ende Juli 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für Anträge mit gültiger Bestätigung zum Antrag (BzA) bis zum 20. Juli 2026 gilt Vertrauensschutz nach altem Recht. Was sich mit der Reform geändert hat.
Die Förderung für Wärmepumpen beträgt 2026 in der Regel bis zu 70% der förderfähigen Kosten, für ein Einfamilienhaus also höchstens 19.600 € Zuschuss von der KfW. Selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen erhalten bis zu 80% (höchstens 22.400 €). Wie viel davon bei Ihnen ankommt, hängt von drei Fragen ab: Welche Heizung tauschen Sie aus, wie hoch ist Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen, und lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt? Wir sind ThermoSchmiede, Bosch-Partner mit Standort in Ottersberg bei Bremen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen zusammen über 15 Jahre Erfahrung aus Wärmepumpen-Einbauten in Norddeutschland mit und begleiten den kompletten KfW-Antragsprozess mit Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD). Dieser Artikel zeigt die Wärmepumpen-Förderung 2026 aus Installateurs-Sicht: welche Bausteine sich kombinieren lassen, wie ein Rechenbeispiel für ein norddeutsches Einfamilienhaus aussieht, wie der Antrag abläuft und wo die typischen Fehler passieren.
Auf einen Blick (Stand Oktober 2026):
- Zuständig: KfW, nicht mehr BAFA — seit dem 1. Januar 2024
- Programm: KfW 458 "Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude"
- Obergrenze: grundsätzlich 70% der förderfähigen Kosten (gedeckelt auf 28.000 €) → bis zu 19.600 €; bis zu 80% → bis zu 22.400 € nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit minderjährigem Kind bis 40.000 €)
- Bausteine kombinierbar: Grundförderung 30% + Klima-Geschwindigkeits-Bonus 16% + gestaffelter Einkommens-Bonus (40 / 30 / 10%) + Familienzuschlag. Der frühere Effizienz-Bonus (5% für R290) ist entfallen.
- Wichtig: Der Auftrag wird mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage geschlossen. Erst danach werden die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt und der Antrag gestellt — vor Vorhabenbeginn. Ein Vertrag ohne diese Klausel kann die Förderung kosten.
- Zusage ≠ Auszahlung: Die Förderzusage kommt meist schnell — die KfW prüft im Portal „Meine KfW" weitgehend automatisiert, oft liegt die Zusage schon nach wenigen Tagen vor (nur bei einer manuellen Stichprobenprüfung dauert es einige Wochen). Erst mit der Zusage beginnt der Einbau. Länger dauert die Auszahlung: Sie kommt nach dem Einbau, sobald die Bestätigung nach Durchführung (BnD), die Rechnungen und Ihre Identifizierung im Portal (mit Steuer-Identifikationsnummer) vorliegen — typisch bis zum Ende des Folgemonats.
Wer ist 2026 zuständig? KfW statt BAFA
Eine der häufigsten Verwechslungen in Erstgesprächen: Das BAFA war früher für die Heizungsförderung zuständig, heute ist es nur noch für die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Lüftung) verantwortlich. Seit dem 1. Januar 2024 wickelt die KfW die Heizungsförderung ab. Das passende Programm heißt KfW 458 und gilt für private Eigentümer von Bestandsimmobilien. Daran hat auch die BEG-Reform 2026 nichts geändert — die bekannten Antragswege bleiben bestehen.
Der Antrag läuft ausschließlich online über das KfW-Portal "Meine KfW". Papier-Formulare gibt es nicht mehr. Wichtig für Sie als Eigentümer: Sie stellen den Antrag selbst — aber Sie brauchen einen Fachbetrieb oder einen Energieberater, der Ihnen die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) ausstellt. Die BzA bekommt eine 15-stellige ID, ist ab Ausstellung 6 Monate gültig, und ohne sie kein Antrag.
Die Förder-Bausteine im Detail
Die einzelnen Bausteine addieren sich — aber nur bis zu einer Obergrenze. Seit dem 21. Juli 2026 liegt sie grundsätzlich bei 70%; bis zu 80% sind nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € möglich (mit minderjährigem Kind bis 40.000 €). Die förderfähigen Kosten sind außerdem gedeckelt auf 28.000 € für die erste Wohneinheit. Der höchste erreichbare Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt damit grundsätzlich bei 19.600 €, bei niedrigem Einkommen bei 22.400 €.
Mehrfamilienhaus / Einliegerwohnung: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten gilt eine gestaffelte Kostenobergrenze: 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je WE für die 2. bis 6. Wohneinheit und 8.000 € je WE ab der 7. Wohneinheit (Quelle: KfW Merkblatt 458 / BEG-Reform 2026). Klima-Geschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus gelten allerdings ausschließlich für selbstgenutzte Wohneinheiten.
Grundförderung: 30%
Der Sockel. Jeder Privatperson, die in einem Bestandsgebäude ihre fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, steht sie zu. Keine Einkommensprüfung, keine Alters-Hürde, keine Wohn- oder Standortauflage. Wenn Sie die anderen Grundbedingungen erfüllen (Fachbetrieb, Auftrag mit aufschiebender Bedingung, BzA, Antragstellung vor Vorhabenbeginn), sind die 30% praktisch sicher. Im Fachjargon und in Suchmaschinen findet man das Thema häufig unter "KfW-Förderung Wärmepumpe" — das ist genau dieser Baustein.
Klima-Geschwindigkeits-Bonus: +16%
Der sogenannte Heizungstauschbonus oder Klima-Geschwindigkeits-Bonus gilt für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (unabhängig vom Alter) oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen. Voraussetzung ist außerdem, dass die Altanlage fachgerecht demontiert und entsorgt wird. Wer wartet, bis der Kessel ausfällt und ersetzt werden muss, geht bei diesem Bonus häufig leer aus. Wer handelt, bevor es zwingend wird, bekommt weitere 16%.
Wichtig: Mit der BEG-Reform sank dieser Bonus von 20 auf 16%; ab dem 1. Februar 2027 reduziert er sich alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte und entfällt Mitte 2028. Wer früh handelt, sichert sich also den höheren Satz. Den aktuellen Stand prüfen wir im Erstgespräch — und in jedem Fall vor Antragstellung ein Blick auf kfw.de/458.
Einkommens-Bonus: gestaffelt bis +40%
Der Baustein mit dem größten Hebel — und dem, der am häufigsten übersehen wird. Seit der BEG-Reform ist er gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE):
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommens-Bonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | +40% |
| 30.000 € bis 40.000 € | +30% |
| 40.000 € bis 50.000 € | +10% |
| über 50.000 € | kein Bonus |
Auch Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 € erhalten damit noch 10% Bonus. Den Einkommens-Bonus gibt es nur für Eigentümer, die das Haus selbst bewohnen.
Geprüft wird das Einkommen der Kalenderjahre zwei und drei vor der Antragstellung. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählt also das Einkommen aus den Steuerjahren 2023 und 2024. Maßgeblich ist laut KfW der Durchschnitt der beiden Jahre.
Das "zu versteuernde Einkommen" ist nicht das Bruttoeinkommen. Es ist der Wert, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträgen und außergewöhnlichen Belastungen auf dem Steuerbescheid steht. Bei vielen Familien mit mittlerem Brutto bleibt das zu versteuernde Einkommen erstaunlich nah an den Bonus-Schwellen.
Familienzuschlag: −10.000 € auf das maßgebliche Einkommen
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind dauerhaft im Haushalt, wird das maßgebliche zu versteuernde Einkommen für die Bonus-Ermittlung einmalig um 10.000 € reduziert — pauschal, unabhängig von der Kinderzahl. Dadurch rutschen viele Familien in eine höhere Bonusstufe. Ein Beispiel: 45.000 € zvE würden ohne Kind nur 10% bringen; mit dem Familienzuschlag zählen 35.000 € — und damit 30% Einkommens-Bonus.
Der frühere Effizienz-Bonus ist entfallen
Den Effizienz-Bonus von 5% (natürliches Kältemittel wie R290 oder Erdwärme als Quelle) und den Emissionsminderungszuschlag gibt es für Anträge ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr; in den Rechnungen unten sind sie nicht angesetzt. Die von uns verbauten Bosch-Wärmepumpen nutzen weiterhin das Kältemittel R290 — ein technischer und ökologischer Vorteil, aber kein Förder-Baustein mehr.
Die Obergrenze
| Baustein | Prozent | Bei 28.000 € förderfähigen Kosten |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | 8.400 € |
| Klima-Geschwindigkeits-Bonus | +16% | +4.480 € |
| Einkommens-Bonus (max.) | +40% | +11.200 € |
| Rechnerische Summe | 86% | 24.080 € |
| Obergrenze grundsätzlich | 70% | 19.600 € |
| Obergrenze bei zvE bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) | 80% | 22.400 € |
Die 86%, die sich bei voller Boni-Kombination rein rechnerisch ergeben würden (30 + 16 + 40), werden gedeckelt. Die Obergrenze liegt grundsätzlich bei 70%. Nur selbstnutzende Eigentümer mit einem zvE bis 30.000 € — bzw. bis 40.000 € mit minderjährigem Kind — können bis zu 80% erhalten. Es bekommt also nicht pauschal jeder den Höchstsatz: Wer etwa auf 30 + 16 + 30 = 76% kommt, erhält 70%. Wer rechnerisch über der für ihn geltenden Obergrenze landet, erhält nicht mehr; das ist eine harte Grenze.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Bremen
Ein typisches Rechenbeispiel (beispielhafte Annahmen, kein konkreter Kundenfall): selbstnutzende Eigenheim-Familie, Altbau von 1975, 140 m² Wohnfläche in Bremen-Findorff, alte Ölheizung mit 22 kW Leistung, versorgt zwei Erwachsene plus ein minderjähriges Kind.
Ausgangslage
- Haushaltseinkommen: 48.000 € zu versteuernd (2023) und 45.000 € zu versteuernd (2024) — maßgeblich ist der Durchschnitt (46.500 €)
- Familienzuschlag: ein minderjähriges Kind → maßgebliches Einkommen 46.500 € − 10.000 € = 36.500 € → Einkommens-Bonus 30%
- Ölheizung: 18 Jahre alt, funktionsfähig, wird fachgerecht demontiert und entsorgt → Klima-Geschwindigkeits-Bonus greift (bei Ölheizungen unabhängig vom Alter)
- Neue Anlage: Luft-Wasser-Wärmepumpe aus der Bosch-Compress-Reihe mit R290-Kältemittel, 12 kW Heizleistung, Kombispeicher 300 L
Rechnung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Wärmepumpen-Paket inklusive Installation und Tankentsorgung | 34.500 € |
| Davon förderfähig (gedeckelt auf 28.000 €) | 28.000 € |
| Grundförderung 30% | −8.400 € |
| Klima-Geschwindigkeits-Bonus 16% | −4.480 € |
| Einkommens-Bonus 30% (mit Familienzuschlag) | −8.400 € |
| Rechnerische Summe 76% | (21.280 €) |
| Zuschuss gesamt (gedeckelt auf 70%) | −19.600 € |
| Eigenanteil | 14.900 € |
Rechnerisch ergäben die Bausteine 76% — weil das maßgebliche Einkommen auch nach Familienzuschlag über 30.000 € liegt, greift aber die Obergrenze von 70%.
Ohne das minderjährige Kind wären bei 46.500 € zvE nur 10% Einkommens-Bonus angefallen (30 + 16 + 10 = 56% → 15.680 € Zuschuss, Eigenanteil 18.820 €). Der Familienzuschlag macht hier also knapp 4.000 € aus. Läge das maßgebliche Einkommen bei höchstens 30.000 € (mit Kind: zvE bis 40.000 €), käme der volle 40%-Bonus zum Tragen — die Förderung wäre dann auf 80% gedeckelt (22.400 €), der Eigenanteil sänke auf 12.100 €.
Stand Oktober 2026. Ihre persönliche Kalkulation hängt von Gebäudezustand, Einkommenssituation und tatsächlichem Anlagenpreis ab — wir rechnen im Vor-Ort-Termin konkret durch. Vorab können Sie mit unserem Förderrechner Ihre Förderhöhe mit Ihren Zahlen berechnen.
Antrag Schritt für Schritt
Elf Schritte, die wir mit unseren Kunden durchgehen. In Klammern: realistische Zeiten. Wie die Phasen zeitlich zusammenhängen — und warum die Zusage schnell da ist, das Geld aber erst nach dem Einbau kommt —, steht ausführlich im Ratgeber zum KfW-Ablauf bis zur Auszahlung.
- Technische Machbarkeitsbewertung vor Ort (Heizlastindikation, Verbrauchs- und Gebäudeangaben). (~1,5 Stunden)
- Angebotserstellung mit Förder-Projektion und transparenter Kostenaufstellung. (1 Woche)
- Angebotsbesprechung und Auftrag mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage.
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und Feinplanung durch unseren Meisterbetrieb.
- Erstellung der BzA (Bestätigung zum Antrag) — durch unseren Meisterbetrieb erlaubt, kein externer Energieberater zwingend nötig (laut KfW-458-Förderbedingungen). BzA hat eine 15-stellige ID, ist 6 Monate gültig.
- Antragstellung durch Sie im Portal „Meine KfW". (meist binnen eines Werktags möglich)
- Förderzusage durch die KfW. (meist schon nach wenigen Tagen — die Prüfung läuft weitgehend automatisiert; nur bei manueller Stichprobe einige Wochen)
- Umsetzung / Montage. (3–5 Werktage — startet, sobald die Zusage da ist)
- Erstellung der BnD (Bestätigung nach Durchführung) durch uns; Sie identifizieren sich im Portal (Steuer-Identifikationsnummer) und reichen BnD + Rechnungen ein.
- Auszahlung der Förderung durch die KfW. (der Schritt, der dauert — typisch bis Ende des Folgemonats nach vollständiger Einreichung)
- Service & Garantie. Bosch-Systemgarantie: 5 Jahre bei Registrierung durch uns als Fachbetrieb und jährlicher Wartung (höchstens 16 Monate Abstand), unter zusätzlichen Voraussetzungen wie der Vernetzung über HomeCom Pro 5+2 Jahre.
Die fünf häufigsten Fehler beim Förder-Antrag
Aus der Praxis unserer Installationen in Norddeutschland:
Fehler 1: Vertrag ohne aufschiebende Bedingung. Sie können den Auftrag durchaus vor der KfW-Antragstellung schließen — aber nur, wenn der Vertrag eine aufschiebende Bedingung enthält: er tritt erst bei positiver Förderzusage in Kraft. Erst danach werden die BzA erstellt und der Antrag gestellt. Ohne diese Klausel kann schon die Unterschrift als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten — dann droht der Förderverlust.
Fehler 2: Falsche Einkommens-Berechnung. Viele Eigentümer rechnen mit dem Bruttoeinkommen oder dem aktuellen Jahr. Relevant ist das zu versteuernde Einkommen aus den Steuerjahren zwei und drei vor Antragsjahr — und zwar der Durchschnitt beider Jahre. Seit der Reform lohnt sich der genaue Blick doppelt, weil der Bonus gestaffelt ist (40 / 30 / 10%).
Fehler 3: Fehlende Bestätigung zum Antrag (BzA). Ohne BzA von einem Fachbetrieb (Meisterbetrieb reicht — externer Energieberater nicht zwingend) kein Antrag. Wer die BzA erst nach dem Antrag nachreichen will, bekommt eine Ablehnung.
Fehler 4: Familienzuschlag übersehen. Seit der BEG-Reform senkt ein minderjähriges Kind im Haushalt das maßgebliche Einkommen um 10.000 € — das kann eine ganze Bonusstufe ausmachen. Wer das nicht angibt, verschenkt unter Umständen mehrere Tausend Euro. (Der frühere Effizienz-Bonus für R290 ist dagegen entfallen und sollte nicht mehr eingerechnet werden.)
Fehler 5: Vergessene Verwendungsnachweise. Nach der Installation müssen Rechnungen, die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und weitere Unterlagen innerhalb bestimmter Fristen eingereicht werden. Wer zu spät liefert, kann den Zuschuss verlieren.
BEG-Reform und Gesetzeslage in Kürze
Alle Sätze in diesem Ratgeber gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026 (Beschluss des Haushaltsausschusses vom 8. Juli 2026, maßgeblich sind die Angaben von KfW und Bundeswirtschaftsministerium); Anträge mit gültiger BzA bis zum 20. Juli 2026 laufen im Vertrauensschutz nach altem Recht weiter. Ab dem 1. Februar 2027 sinken Klima-Geschwindigkeits-Bonus und förderfähige Höchstsumme schrittweise. Davon getrennt ist das Ordnungsrecht: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) anstelle des Gebäudeenergiegesetzes, die frühere 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist damit entfallen; an den Förderbedingungen ändert das nichts. Wie sich alte und neue Sätze unterscheiden, welche Übergangsregeln gelten und welche Absenkungsstufen ab 2027 angekündigt sind, zeigt unser Vorher-nachher-Vergleich zur Heizungsförderung 2026.
Häufige Fragen
Wird die Wärmepumpe 2026 noch gefördert?
Ja. Die KfW fördert über Programm 458 weiterhin — seit dem 21. Juli 2026 grundsätzlich mit bis zu 70% der förderfähigen Kosten (max. 19.600 € Zuschuss), bei niedrigem Einkommen mit bis zu 80% (max. 22.400 €). Die BEG-Förderung ist bis mindestens 2029 vorgesehen.
Werden Wärmepumpen 2026 billiger?
Preise am Markt bewegen sich seit 2023 seitwärts bis leicht fallend, getrieben durch höhere Stückzahlen und Konkurrenz. Dramatische Preisrückgänge sind nicht zu erwarten. Die Förderung macht den größeren Hebel aus als eine mögliche Preissenkung.
Welche Förderungen gibt es 2026?
Die zentrale Förderung ist KfW 458. Daneben gibt es steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG als Alternative (aber nicht zusätzlich): 20% der Kosten, maximal 40.000 € Steuerersparnis, verteilt auf drei Jahre (7% + 7% + 6%). Außerdem kommunale und regionale Programme je nach Wohnort. In Norddeutschland prüfen wir im Erstgespräch, was bei Ihnen lokal noch verfügbar ist.
Wie lange gibt es noch Zuschüsse für Wärmepumpen?
Nach aktuellem Stand ist die BEG-Heizungsförderung bis mindestens 2029 vorgesehen, sie wird aber schrittweise kleiner: Ab dem 1. Februar 2027 sinken Klima-Geschwindigkeits-Bonus und förderfähige Höchstsumme alle sechs Monate. Die einzelnen Stufen stehen im Überblick, wie sich die Heizungsförderung ab 2027 verändert.
Was muss ich steuerlich beachten?
Der Zuschuss ist kein Einkommen, Sie müssen ihn nicht versteuern. Aber: wenn Sie die KfW-Förderung nutzen, können Sie nicht zusätzlich die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG geltend machen — das eine oder das andere (Kumulierungsverbot). In der Regel ist die KfW-Förderung der höhere Hebel: Schon die Grundförderung von 30% liegt über den 20% Steuerermäßigung (verteilt auf drei Jahre), und mit Boni steigt der Zuschuss weiter.
Wie hoch ist der KfW-458-Zuschuss für ein Einfamilienhaus konkret?
Das hängt von Ihrer Boni-Kombination ab. Grundförderung (30%) plus Klima-Geschwindigkeits-Bonus (16%, nur bei Austausch einer geeigneten Altheizung mit fachgerechter Demontage) ergeben 46%; dazu kommt der gestaffelte Einkommens-Bonus (40 / 30 / 10% je nach zu versteuerndem Einkommen) und – bei minderjährigem Kind – der Familienzuschlag. Die Obergrenze liegt grundsätzlich bei 70%, also bis zu 19.600 € bei Ausschöpfung der 28.000 € förderfähigen Kosten. 80% (bis zu 22.400 €) erreichen nur selbstnutzende Eigentümer mit einem zvE bis 30.000 € bzw. bis 40.000 € mit minderjährigem Kind.
Wir begleiten Ihren Antrag — kostenlose Erstberatung
Ein Förder-Antrag ist kein Hexenwerk, aber die Details entscheiden. Ein falsch eingereichtes Einkommen, eine fehlende BzA, eine überschrittene Frist — und im schlimmsten Fall ist der komplette Zuschuss weg.
Die Antragstellung erfolgt durch Sie selbst im KfW-Zuschussportal. Wir unterstützen beratend und erstellen die notwendigen technischen Nachweise: Im Erstgespräch prüfen wir Ihre Situation und schätzen die mögliche Förderhöhe für Ihr Haus ab. Nach Ihrem Auftrag (mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage) erstellen wir die Bestätigung zum Antrag (BzA) — die formale Antragstellung läuft anschließend digital über Ihr KfW-Konto, meist binnen eines Werktags.
Kostenlose Erstberatung anfragen — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Fördersumme unverbindlich berechnen lassen — so wissen Sie, mit welchem Eigenanteil Sie rechnen müssen, bevor Sie irgendeine Entscheidung treffen. Keine Vertragsbindung, keine Festpreis-Versprechen, die wir nicht halten könnten.
Weiterführende Artikel
- Heizungsförderung 2026: Was sich seit Juli geändert hat — alte und neue Sätze im Vergleich, Übergangsregeln und Ausblick 2027
- KfW-Ablauf: von der BzA bis zur Auszahlung — wann Antrag, wann Zusage, wann das Geld kommt
- Ölheizung auf Wärmepumpe umrüsten: Kosten und Förderung — der typische Umrüst-Case mit konkretem Rechenbeispiel
- Wärmepumpe mit Photovoltaik: Kosten und Wirtschaftlichkeit — Kombi-Förderung clever genutzt
- Heizungstausch in 4 Wochen: Der typische Ablauf — vom Antrag bis zur Inbetriebnahme
Quellen und weiterführende Informationen
- KfW — Programm 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen)
- BAFA — Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Gebäudeforum klimaneutral (dena) — Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

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