Wärmepumpen-Förderrechner 2026

    Wie viel staatlichen Zuschuss bekommen Sie für Ihre neue Wärmepumpe? Berechnen Sie Grundförderung, Boni und Ihren Eigenanteil in zwei Minuten – kostenlos und unverbindlich. Für Bremen, Ottersberg und ganz Norddeutschland.

    Förderung berechnen

    Aktualisiert nach der BEG-Reform 2026. Die Fördersätze in diesem Rechner gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026 (Höchstförderung 80 %, max. 22.400 € Zuschuss). Für Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 mit gültiger Bestätigung eingereicht wurden, gilt der Vertrauensschutz nach altem Recht.

    25.000 €
    10.000 €50.000 €

    Alte fossile Heizung vorhanden (Öl/Gas/Kohle, min. 20 Jahre)

    Zu versteuerndes Haushaltseinkommen (nicht Brutto)

    Mind. ein minderjähriges Kind im Haushalt

    Ihre Förderung

    Grundförderung
    30%
    Klimageschwindigkeitsbonus
    +16%
    Einkommensbonus
    +0%
    Gesamtförderung46%
    Ihre Förderung11.500 €
    Ihr Eigenanteil13.500 €
    Jetzt Beratung anfragen

    * Unverbindliche Beispielrechnung nach der BEG-Reform 2026 (Anträge ab 21.07.2026). Die tatsächliche Förderung kann abweichen.

    So holen Sie die maximale Förderung heraus

    Sie müssen nicht auf die Förderzusage warten, um den Auftrag zu vergeben: Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung tritt erst mit der KfW-Zusage in Kraft – so vermeiden Sie einen förderschädlichen Vorhabenbeginn, ohne Zeit zu verlieren. Den Förderantrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW"; die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellen wir als Bosch-Fachbetrieb für Sie.

    Seit der BEG-Reform (Anträge ab 21. Juli 2026) werden Grundförderung (30%) und Boni addiert, die Gesamtförderung ist bei 80% gedeckelt. Förderfähig sind maximal 28.000 € je Wohneinheit (im Einfamilienhaus). Der Klimageschwindigkeitsbonus (16%) sinkt ab Februar 2027 stufenweise und die förderfähige Höchstsumme ebenfalls – wer früher tauscht, sichert sich die höheren Sätze.

    Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

    Mehr zur Förderung

    Unverbindliche Beispielrechnung – kein Rechtsanspruch. Die tatsächliche Förderung hängt von Ihrer individuellen Situation ab und ersetzt keine Förderberatung.

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