Wärmepumpen-Förderrechner 2026

Wie viel staatlichen Zuschuss bekommen Sie für Ihre neue Wärmepumpe? Berechnen Sie Grundförderung, Boni und Ihren Eigenanteil in zwei Minuten – kostenlos und unverbindlich. Für Bremen, Ottersberg und ganz Norddeutschland.

Förderung berechnen

25.000 €
10.000 €50.000 €

Alte fossile Heizung vorhanden (Öl/Gas/Kohle, min. 20 Jahre)

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen (nicht Brutto)

Mind. ein minderjähriges Kind im Haushalt

Ihre Förderung

Grundförderung
30%
Klimageschwindigkeits­bonus
+16%
Einkommensbonus
+0%
Gesamtförderung46%
Ihre Förderung11.500 €
Ihr Eigenanteil13.500 €
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* Unverbindliche Beispielrechnung nach der BEG-Reform 2026 (Anträge ab 21.07.2026). Die tatsächliche Förderung kann abweichen.

So holen Sie die maximale Förderung heraus

Sie müssen nicht auf die Förderzusage warten, um den Auftrag zu vergeben: Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung tritt erst mit der KfW-Zusage in Kraft – so vermeiden Sie einen förderschädlichen Vorhabenbeginn, ohne Zeit zu verlieren. Den Förderantrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW"; die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellen wir als Bosch-Fachbetrieb für Sie.

Seit der BEG-Reform (Anträge ab 21. Juli 2026) werden Grundförderung (30%) und Boni addiert, die Gesamtförderung ist grundsätzlich bei 70% gedeckelt, bei niedrigem Einkommen bei 80%. Förderfähig sind maximal 28.000 € je Wohneinheit (im Einfamilienhaus). Der Klimageschwindigkeitsbonus (16%) sinkt ab Februar 2027 stufenweise und die förderfähige Höchstsumme ebenfalls – wer früher tauscht, sichert sich die höheren Sätze.

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Seit der BEG-Reform (Anträge ab 21. Juli 2026) sind über die KfW (Programm 458) bis zu 80% der förderfähigen Kosten möglich. Die Grundförderung beträgt 30%, dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus (16%), der gestaffelte Einkommensbonus (bis 40%) und ein neuer Familienzuschlag. Maximal förderfähig sind 28.000 € je Wohneinheit (im Einfamilienhaus) – also bis zu 22.400 € Zuschuss.

Die Summe aller Boni ist grundsätzlich auf 70% gedeckelt, bei 28.000 € förderfähigen Kosten also bis zu 19.600 € Zuschuss pro Wohneinheit. Bis zu 80% (22.400 €) erreichen selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bzw. bis 40.000 € mit minderjährigem Kind.

Ein Bonus von 16% (vor der Reform 20%) für den Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Er gilt für selbstnutzende Eigentümer und sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate, bis er Mitte 2028 entfällt.

Selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € gibt es 40%, bis 40.000 € 30%, bis 50.000 € 10%. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, senkt der Familienzuschlag das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 €.

Ja, Grundförderung und Boni werden addiert, die Gesamtförderung ist aber grundsätzlich bei 70% gedeckelt. Nur bei niedrigem Einkommen (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €) liegt die Obergrenze bei 80%. Mehr als 80% der förderfähigen Kosten sind nicht möglich.

Sie können den Auftrag bereits vergeben, bevor der Antrag gestellt ist – sofern der Vertrag eine aufschiebende Bedingung enthält und erst mit der KfW-Zusage in Kraft tritt. So entsteht kein förderschädlicher Vorhabenbeginn. Den Antrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW"; die dafür nötige Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen wir als Fachbetrieb. Erst nach der Zusage beginnt die Umsetzung.

Der KfW-Zuschuss ist für selbstnutzende Eigentümer keine steuerpflichtige Einnahme. Bei Vermietung gelten gesonderte Regeln – hier lohnt die steuerliche Beratung.

Im Einfamilienhaus sind seit der Reform bis zu 28.000 € förderfähig (vorher 30.000 €) – inklusive Gerät, Installation, Demontage der Altanlage, hydraulischem Abgleich und notwendigen Umfeldmaßnahmen. Im Mehrfamilienhaus gelten gestaffelte Beträge je Wohneinheit (15.000 € für die 2.–6., 8.000 € ab der 7. Wohneinheit).

Mehr zur Förderung

Unverbindliche Beispielrechnung – kein Rechtsanspruch. Die tatsächliche Förderung hängt von Ihrer individuellen Situation ab und ersetzt keine Förderberatung.