BEG-Reform: Neue Heizungsförderung gilt ab 21. Juli 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist reformiert: Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 8. Juli 2026 gelten für Förderanträge ab dem 21. Juli 2026 neue Bedingungen. Die bekannte Struktur über die KfW (Programm 458) bleibt bestehen, die Förderung wird aber sozialer ausgerichtet und in der Höhe langfristig zurückgeführt. Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Der Höchstfördersatz steigt von 70 auf 80 Prozent, gleichzeitig sinkt die maximal förderfähige Investitionssumme für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro — der maximale Zuschuss beträgt damit bis zu 22.400 Euro.
Der größte Unterschied betrifft den Einkommensbonus: Statt eines einheitlichen Satzes gibt es ihn künftig gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen — 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Erstmals eingeführt wird ein Familienzuschlag für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, der das maßgebliche Einkommen für die Bonus-Ermittlung senkt. Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch alter fossiler Heizungen beträgt zunächst 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 schrittweise; auch die förderfähige Höchstsumme wird ab dann alle sechs Monate um 750 Euro reduziert. Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel entfällt.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Norddeutschland heißt das vor allem: Wer ohnehin einen Heizungstausch plant, sichert sich in diesem Jahr die aktuell besten Konditionen, weil Höchstsumme und Klimabonus in den Folgejahren sinken. Wer bereits eine förderfähige Bestätigung bis zum 20. Juli 2026 eingereicht hat, genießt Vertrauensschutz und wird nach altem Recht bearbeitet. Was die Reform im Detail für Ihre Situation bedeutet — mit allen Boni, Beispielrechnungen und dem neuen Familienzuschlag — lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber Heizungsförderung 2026: Das ändert sich ab 21. Juli.
Geprüfte Fakten & Quellen
- Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Förderbedingungen; die bekannte Förderstruktur (KfW-Programm 458) bleibt erhalten. — Quelle
- Die Grundförderung bleibt 30 Prozent; die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (15.000 Euro je 2.–6., 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit). — Quelle
- Der Höchstfördersatz steigt auf 80 Prozent — maximal 22.400 Euro Zuschuss (80 Prozent von 28.000 Euro) für die erste Wohneinheit. — Quelle
- Der Einkommensbonus wird gestaffelt: 40 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. — Quelle
- Neu eingeführt wird ein Familienzuschlag für Haushalte mit mindestens einem Kind. — Quelle
- Die maximal förderfähige Summe wird ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro abgesenkt. — Quelle
- Vertrauensschutz: Anträge mit förderfähiger Bestätigung, die bis zum 20. Juli 2026 (20 Uhr) eingereicht wurden, werden nach den bisherigen Bedingungen bearbeitet. — Quelle
- Angaben nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 8. Juli 2026; Reform vorgelegt vom Bundeswirtschaftsministerium. — Quelle