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    Heizungsförderung 2026: Das ändert sich ab 21. Juli

    Heizungsförderung 2026: Das ändert sich ab 21. Juli

    Die Heizungsförderung 2026 wurde reformiert: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die KfW ab dem 21. Juli 2026 den Wärmepumpen-Einbau mit einer Grundförderung von 30%, einem gestaffelten Einkommensbonus bis 40% und einem Klimageschwindigkeitsbonus von 16% – zusammen bis zu 80% bzw. maximal 22.400 €. ThermoSchmiede aus Ottersberg bei Bremen ordnet die Änderungen für norddeutsche Eigentümer ein.

    Das Wichtigste vorab:

    • Die Wärmepumpenförderung bleibt – ab 21. Juli 2026 mit neuen, gezielteren Bedingungen.
    • Neuer gestaffelter Einkommensbonus bis 40% für Haushalte mit geringerem zu versteuerndem Einkommen, dazu ein neuer Familienzuschlag von 10.000 €.
    • Höchstförderung bis 80% (maximal 22.400 €) – die maximal förderfähige Summe von 28.000 € sinkt ab 2027 schrittweise.
    • Fazit vorab: Wer ohnehin tauschen möchte, sichert sich jetzt die besten Konditionen.

    Die gute Nachricht zuerst: An der grundsätzlichen Förderung für Wärmepumpen ändert sich nichts. Allerdings verschieben sich einige wesentliche Rahmenbedingungen. Wer einen Heizungstausch plant, sollte die neuen Regelungen kennen und seine Modernisierung sorgfältig vorbereiten. Der Beschluss stammt vom Haushaltsausschuss des Bundestages vom 8. Juli 2026; die neuen Bedingungen gelten laut KfW und Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) für Anträge ab dem 21. Juli 2026.

    Die Heizungsförderung bleibt – aber sie wird gezielter

    Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung drei wesentliche Ziele: eine stärkere soziale Ausrichtung, einen effizienteren Einsatz der Fördermittel und eine langfristig wirtschaftliche Ausgestaltung der Förderung.

    An der grundsätzlichen Struktur ändert sich dabei nichts. Die KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig (Programm 458), während das BAFA auch künftig energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch oder Lüftungsanlagen fördert. Für Eigentümer bedeutet das: Die bekannten Antragswege bleiben bestehen.

    Die neuen Förderbausteine im Überblick

    Die folgende Tabelle stellt gegenüber, was bisher galt und was ab dem 21. Juli 2026 gilt:

    BausteinNeu (ab 21.07.2026)Bisher (bis 20.07.2026)
    Grundförderung30%30%
    Einkommensbonusgestaffelt: 40% / 30% / 10%einheitlich 30%
    Klimageschwindigkeitsbonus16% (sinkt ab 2027)20%
    Familienzuschlag−10.000 € auf das zu versteuernde Einkommen
    Effizienzbonus (natürliches Kältemittel)entfällt5%
    EmissionsminderungszuschlagentfälltZuschlag für Biomasse
    Maximal förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)28.000 €30.000 €
    Höchstfördersatz80%70%
    Maximaler Zuschuss22.400 €21.000 €

    In Summe sind bis zu 80% der förderfähigen Kosten möglich – maximal 22.400 €. Die einzelnen Boni werden auf diesen Höchstsatz gedeckelt. Der bisherige Effizienzbonus von 5% für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel entfällt mit der Reform.

    Mehr Förderung für Haushalte mit geringerem Einkommen

    Eine der größten Änderungen betrifft den Einkommensbonus. Während bislang ein einheitlicher Bonus von 30% für einkommensschwächere Haushalte vorgesehen war, wird dieser künftig deutlich differenzierter gestaltet:

    Zu versteuerndes EinkommenEinkommensbonus
    bis 30.000 €40%
    30.000 € bis 40.000 €30%
    40.000 € bis 50.000 €10%

    Damit profitieren vor allem Haushalte mit geringerem Einkommen künftig noch stärker – neu ist, dass auch die Einkommensklasse bis 50.000 € erstmals einen Bonus erhält.

    Was bedeutet „zu versteuerndes Einkommen"?

    Viele Eigentümer verwechseln das Bruttojahreseinkommen mit dem zu versteuernden Einkommen. Entscheidend für die Förderung ist nicht das Bruttogehalt, sondern das Einkommen, das nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weiteren steuerlichen Abzügen im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen wird.

    Das zu versteuernde Einkommen liegt deshalb häufig deutlich unter dem Bruttojahreseinkommen. Ein Blick in den aktuellen Einkommensteuerbescheid schafft hier schnell Klarheit.

    Familien werden zusätzlich entlastet

    Neu eingeführt wird außerdem ein Familienzuschlag. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind dauerhaft im Haushalt, reduziert sich das maßgebliche zu versteuernde Einkommen für die Förderberechnung einmalig um 10.000 €. Dieser Zuschlag wird pauschal einmal gewährt – unabhängig davon, wie viele Kinder im Haushalt leben.

    Dadurch können viele Familien in eine höhere Förderstufe aufsteigen und eine deutlich höhere Förderung erhalten.

    Die maximal förderfähigen Kosten sinken schrittweise

    Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung auch das Ziel, die Förderhöhe langfristig schrittweise zurückzuführen. Zum Start beträgt die maximal förderfähige Investitionssumme 28.000 € für die erste Wohneinheit – bisher waren es 30.000 €.

    Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag alle sechs Monate um 750 €. Rechnerisch reduziert sich die förderfähige Investitionssumme damit bis Ende 2030 auf rund 22.000 € (abgeleitete Prognose auf Basis der beschlossenen Degression).

    Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich der Förderhöchstbetrag gestaffelt: 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 € für jede weitere Wohneinheit. Für Eigentümer bedeutet das: Wer seine Heizungsmodernisierung unnötig aufschiebt, kann künftig weniger Investitionskosten fördern lassen.

    Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird reduziert

    Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst bestehen, sinkt aber. Zum Start der Reform beträgt er 16% – bisher waren es 20%. Ab dem 1. Februar 2027 reduziert sich der Bonus alle sechs Monate um jeweils 4 Prozentpunkte, bis er Mitte 2028 vollständig entfällt. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, den Austausch alter fossiler Heizungen möglichst frühzeitig umzusetzen.

    Ebenfalls Teil der Reform: Der bisherige Effizienzbonus von 5% für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sowie der Emissionsminderungszuschlag entfallen. In den Beispielrechnungen weiter unten sind diese Boni daher nicht mehr enthalten.

    Übergangsregelung bis zum 20. Juli 2026

    Zwischen dem 9. und dem 20. Juli 2026 wurde eine technische Umstellungsphase eingerichtet. Während dieser Zeit konnten keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) oder Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden.

    Für bereits vorbereitete Projekte gilt jedoch ein Vertrauensschutz: Bereits eingereichte oder bewilligte Förderanträge werden weiterhin vollständig nach den bisherigen Förderbedingungen bearbeitet und ausgezahlt. Wie der Förderantrag mit BzA und BnD Schritt für Schritt abläuft, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zum KfW-Förderablauf.

    Drei Förderbeispiele aus der Praxis

    Damit die Änderungen leichter verständlich werden, haben wir drei typische Beispiele zusammengestellt.

    Beispiel 1: Familie mit zwei Kindern. Familie Müller lebt in einem Einfamilienhaus und möchte ihre über 30 Jahre alte Gasheizung gegen eine moderne Wärmepumpe austauschen. Das zu versteuernde Einkommen beträgt 38.000 €, zwei minderjährige Kinder leben im Haushalt. Durch den neuen Familienzuschlag reduziert sich das relevante Einkommen für die Förderberechnung auf 28.000 €. Dadurch steigt die Familie in die höchste Förderstufe auf und erhält einen Einkommensbonus von 40% statt 30%.

    Beispiel 2: Rentnerehepaar. Ein Ehepaar möchte seine alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen. Das zu versteuernde Einkommen liegt bei 27.000 €, Kinder leben nicht im Haushalt. Da das Einkommen unter 30.000 € liegt, erhalten die Eigentümer ebenfalls den Einkommensbonus von 40%. Gerade Rentner mit geringerem Einkommen profitieren dadurch stärker als bisher. Was ein solcher Umstieg vom Öl auf die Wärmepumpe kostet, hängt stark vom Gebäude ab – eine Orientierung geben wir im Ratgeber zu den Umrüstkosten.

    Beispiel 3: Berufstätiges Ehepaar ohne Kinder. Ein Ehepaar erzielt ein zu versteuerndes Einkommen von 46.000 € und plant den Austausch seiner Gasheizung. Nach den neuen Förderbedingungen besteht auch in dieser Einkommensklasse erstmals Anspruch auf einen Einkommensbonus – er beträgt 10%. Auch Haushalte mit mittleren Einkommen werden also weiterhin unterstützt.

    Vor allem Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren nach der Reform deutlich stärker. Es handelt sich um beispielhafte Berechnungen, Stand Juli 2026; maßgeblich sind die offiziellen Angaben von KfW und BMWE. Ihr individueller Anspruch hängt von Objekt und Steuerbescheid ab.

    Was die Reform für Ihre Planung konkret bedeutet

    Die Reform zeigt deutlich, wohin die Entwicklung geht: Die Förderung für klimafreundliche Heizsysteme wird fortgeführt, aber stärker auf Haushalte mit geringerem Einkommen ausgerichtet und in der Höhe langfristig zurückgeführt.

    Für Eigentümer bedeutet das:

    • Die Wärmepumpenförderung bleibt erhalten.
    • Familien und einkommensschwächere Haushalte profitieren künftig stärker.
    • Die maximal förderfähigen Investitionskosten sinken in den kommenden Jahren.
    • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise abgeschmolzen.

    Weil sowohl die förderfähige Höchstsumme als auch der Klimageschwindigkeitsbonus ab 2027 schrittweise sinken, sichert ein Austausch in diesem Jahr die aktuell besten Konditionen. Wer ohnehin einen Heizungstausch plant, sollte deshalb nicht unnötig lange warten – nicht aus Zeitdruck, sondern weil die Rahmenbedingungen heute günstiger sind als in den Folgejahren.

    Gleichzeitig gilt: Eine hohe Förderquote macht eine schlecht geplante Anlage nicht wirtschaftlich. Eine Wärmepumpe arbeitet nur dann wirklich effizient, wenn sie exakt auf das Gebäude abgestimmt wird. Dazu gehören eine präzise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, die richtige Dimensionierung der Wärmepumpe, ein fachgerecht durchgeführter hydraulischer Abgleich sowie eine saubere Inbetriebnahme nach Herstellervorgaben. Als zertifizierter Bosch-Partner betrachten wir bei der ThermoSchmiede deshalb nicht nur die Förderung, sondern immer das Gesamtkonzept Ihrer Heizungsanlage – technisch fundiert, wirtschaftlich sinnvoll und langfristig zuverlässig. Wie sich die Investition über die Jahre gegenüber einer Gasheizung rechnet, zeigen wir im Vollkosten-Vergleich von Gasheizung und Wärmepumpe; wie ein Austausch zeitlich abläuft, im Ratgeber zum Heizungstausch in vier Wochen.

    Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

    Wie geht es mit der Heizungsförderung 2026 weiter? Die Heizungsförderung bleibt bestehen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen: ein gestaffelter Einkommensbonus, ein neuer Familienzuschlag, ein Höchstfördersatz von 80% und eine schrittweise sinkende förderfähige Höchstsumme.

    Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen 2026? Sie setzt sich zusammen aus 30% Grundförderung, einem Einkommensbonus von bis zu 40% und dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16%. In der Summe sind bis zu 80% möglich, maximal 22.400 €. Die vollen 80% erreichen selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 €.

    Bis wann gelten die alten Förderbedingungen? Förderanträge, die bis zum 20. Juli 2026 mit gültiger BzA eingereicht oder bewilligt wurden, werden nach den bisherigen Bedingungen bearbeitet und ausgezahlt (Vertrauensschutz).

    Was ist das „zu versteuernde Einkommen"? Nicht das Bruttogehalt, sondern das Einkommen nach steuerlichen Abzügen, wie es im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen ist. Es liegt in der Regel deutlich unter dem Brutto.

    Lohnt es sich, mit dem Heizungstausch zu warten? Da die förderfähige Höchstsumme und der Klimageschwindigkeitsbonus ab 2027 schrittweise sinken, sind die Konditionen 2026 günstiger als in den Folgejahren. Ein unnötiger Aufschub verkleinert tendenziell die mögliche Förderung.

    Wer stellt den Förderantrag – ich oder der Betrieb? Den Antrag stellen Sie selbst im KfW-Zuschussportal. Wir liefern Ihnen als Fachbetrieb die notwendigen technischen Nachweise (BzA und nach Durchführung die BnD) und unterstützen Sie beratend.

    Ihre nächste Heizung – von Anfang an richtig geplant

    Förderprogramme ändern sich regelmäßig. Was dauerhaft bleibt, ist die Qualität einer fachgerecht geplanten Heizungsanlage. Wenn Sie wissen möchten, welche Förderung für Ihr Gebäude in Frage kommt und wie eine passende Wärmepumpenlösung aussieht, sprechen Sie mit uns.

    Kostenlose Erstberatung anfragen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.


    Stand: Juli 2026. Angaben zur Förderung nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 8. Juli 2026; offizielle Quellen: KfW – Heizungsförderung, Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und BAFA. Angaben unverbindlich und objektabhängig.

    Von ThermoSchmiede Team · erstellt mit KI-Unterstützung
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