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Heizungsförderung 2026: Was sich seit Juli geändert hat (KI-generiertes Bild)

Heizungsförderung 2026: Was sich seit Juli geändert hat

Korrigiert am 6. Oktober 2026: Die Förder-Obergrenze liegt grundsätzlich bei 70%. Bis zu 80% erhalten nur selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (mit minderjährigem Kind bis 40.000 €). Außerdem haben wir die Voraussetzungen des Klimageschwindigkeitsbonus ergänzt.

Die Heizungsförderung 2026 wurde reformiert: Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten bei der KfW neue Regeln. Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt, Familien bekommen einen Zuschlag, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16%, die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 28.000 €, und der Effizienzbonus ist weggefallen. Ab Februar 2027 wird die Förderung halbjährlich weiter abgesenkt. ThermoSchmiede, Bosch-Partner aus Ottersberg bei Bremen, ordnet die Änderungen für Eigentümer in Norddeutschland ein: was vorher galt, was jetzt gilt und was das für Ihren Zeitplan bedeutet.

Das Wichtigste vorab:

  • Die Heizungsförderung bleibt, aber seit dem 21. Juli 2026 mit neuen Bedingungen (Beschluss des Haushaltsausschusses vom 8. Juli 2026).
  • Gewinner der Reform sind selbstnutzende Haushalte mit niedrigem Einkommen und Familien mit Kind: Für sie liegt die Obergrenze jetzt bei bis zu 80% statt 70%.
  • Weniger als vorher bekommen viele Haushalte ohne Einkommensbonus: Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und förderfähige Kosten wurden gekürzt.
  • Ab dem 1. Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstsumme alle sechs Monate weiter.
  • Wer vor dem 21. Juli 2026 mit gültiger Bestätigung zum Antrag (BzA) beantragt hat, wird nach altem Recht gefördert (Vertrauensschutz).

Dieser Artikel behandelt nur die Änderungen. Wie viel Förderung Sie für Ihre Wärmepumpe bekommen, mit allen Bausteinen, Rechenbeispiel und Antrag Schritt für Schritt, steht in unserem Förder-Ratgeber.

Vorher und nachher: die Heizungsförderung im Vergleich

Die KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig (Programm 458), das BAFA weiterhin für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung, Fenster oder Lüftung. Die Antragswege sind dieselben. Geändert haben sich die Sätze:

BausteinBis 20.07.2026Ab 21.07.2026
Grundförderung30%30% (unverändert)
Einkommensbonus (nur Selbstnutzer)einheitlich 30% bis 40.000 € zu versteuerndem Einkommengestaffelt: 40% bis 30.000 €, 30% bis 40.000 €, 10% bis 50.000 €
Familienzuschlag–maßgebliches Einkommen −10.000 € bei mindestens einem minderjährigen Kind
Klimageschwindigkeitsbonus (nur Selbstnutzer)20%16%, nur mit fachgerechter Demontage der Altanlage; sinkt ab 01.02.2027
Effizienzbonus (natürliches Kältemittel, Erdwärme)5%entfällt
Emissionsminderungszuschlag (Biomasse)Zuschlagentfällt
Höchstfördersatz70%grundsätzlich 70%, bis 80% bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €)
Maximal förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)30.000 €28.000 €; sinkt ab 01.02.2027
Maximaler Zuschuss (1. Wohneinheit)21.000 €19.600 €, bei niedrigem Einkommen 22.400 €

Quelle: KfW, Programmseite 458 und Pressemitteilung zur Reform; Stand 6. Oktober 2026.

Unterm Strich hat die Reform die Förderung umverteilt: Wer ein niedriges zu versteuerndes Einkommen hat oder mit Kind knapp darüber liegt, kann jetzt bis zu 22.400 € statt 21.000 € erhalten. Wer keinen Einkommensbonus bekommt, verliert dagegen den Effizienzbonus, einen Teil des Klimageschwindigkeitsbonus und 2.000 € förderfähige Kosten. Und wer an der Obergrenze von 70% liegt, erhält wegen der niedrigeren Kostengrenze höchstens 19.600 € statt 21.000 €.

Was sich im Einzelnen geändert hat

Einkommensbonus: gestaffelt statt einheitlich

Bisher gab es einen einheitlichen Bonus von 30% bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 40.000 €. Jetzt ist er dreistufig: 40% bis 30.000 €, 30% bis 40.000 € und 10% bis 50.000 €. Neu ist also die höhere Stufe für niedrige Einkommen und die Stufe zwischen 40.000 und 50.000 €, die bisher leer ausging. Wie bisher gilt der Bonus nur für Eigentümer, die das Haus selbst bewohnen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid (nicht das Brutto), und zwar der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung.

Familienzuschlag: neu eingeführt

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind dauerhaft im Haushalt, sinkt das maßgebliche zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 €, unabhängig von der Zahl der Kinder. Viele Familien rutschen dadurch eine Bonusstufe höher; bis 40.000 € zu versteuerndem Einkommen können sie die neue Obergrenze von 80% erreichen.

Höchstfördersatz: 80% nur bei niedrigem Einkommen

Die Obergrenze lag bisher für alle bei 70%. Sie bleibt grundsätzlich bei 70%, steigt aber für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (mit minderjährigem Kind bis 40.000 €) auf 80%. Wer etwa ohne Kind mit 35.000 € Einkommen auf 30 + 30 + 16 = 76% kommt, erhält 70%.

Förderfähige Kosten: 28.000 statt 30.000 €

Für die erste Wohneinheit werden höchstens 28.000 € Investitionskosten berücksichtigt, bisher waren es 30.000 €. Bei Mehrfamilienhäusern kommen 15.000 € je Wohneinheit für die zweite bis sechste und 8.000 € je Wohneinheit ab der siebten hinzu.

Klimageschwindigkeitsbonus: 16 statt 20%

Den Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (unabhängig vom Alter) oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen, und nur, wenn die Altanlage fachgerecht demontiert und entsorgt wird. Er beträgt jetzt 16% statt 20% und wird ab Februar 2027 weiter abgesenkt (siehe unten).

Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag: entfallen

Der Effizienzbonus von 5% für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie R290 oder mit Erdwärme als Quelle ist ebenso weggefallen wie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Technisch bleibt R290 ein Vorteil, gefördert wird es nicht mehr gesondert.

Wie sich diese Bausteine für Ihr Haus zu einem Betrag zusammensetzen, rechnet der Ratgeber vor, wie hoch die Förderung für Ihre Wärmepumpe ausfällt.

Übergangsregeln: Für wen noch die alte Förderung gilt

Zwischen dem 9. und dem 20. Juli 2026 lief eine technische Umstellungsphase. In dieser Zeit konnten keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) oder Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden.

Für bereits vorbereitete Projekte gilt Vertrauensschutz: Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 mit gültiger BzA eingereicht oder bewilligt wurden, werden nach den bisherigen Bedingungen bearbeitet und ausgezahlt. Bestehende Zusagen der KfW behalten laut KfW ihre Gültigkeit. Für alle Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Sätze. Wie der Förderantrag mit BzA und BnD Schritt für Schritt abläuft, erklären wir im Ratgeber zum KfW-Förderablauf.

Nicht zu verwechseln mit der Förderreform ist das Ordnungsrecht: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) anstelle des Gebäudeenergiegesetzes. Es regelt, welche Heizungen eingebaut werden dürfen, nicht, wie hoch die Förderung ist.

Was sich 2027 ändert

Die Reform sieht vor, die Förderung schrittweise zurückzufahren. Laut KfW sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und wird ab dem 1. August 2028 nicht mehr gewährt. Die maximal förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit sinken im selben Rhythmus um jeweils 750 €:

AbKlimageschwindigkeitsbonusFörderfähige Kosten 1. Wohneinheit*
21.07.202616%28.000 €
01.02.202712%27.250 €
01.08.20278%26.500 €
01.02.20284%25.750 €
01.08.2028entfällt25.000 €

*Die Beträge ab Februar 2027 sind aus der von der KfW angekündigten Absenkung um 750 € je Halbjahr abgeleitet. Setzt sich die Absenkung bis 2030 fort, lägen die förderfähigen Kosten Ende 2030 rechnerisch bei rund 22.000 €; das ist eine Prognose, keine beschlossene Zahl.

Was das in Euro bedeutet, zeigt ein Beispiel (Annahmen: selbstnutzende Eigentümer, Ölheizung wird fachgerecht demontiert, förderfähige Kosten voll ausgeschöpft):

  • Ohne Einkommensbonus: 30 + 16 = 46% von 28.000 € = 12.880 €. Ab Februar 2027: 30 + 12 = 42% von 27.250 € = 11.445 €, also rund 1.400 € weniger.
  • Mit Obergrenze 70% (z. B. 35.000 € Einkommen ohne Kind): 70% von 28.000 € = 19.600 €. Ab Februar 2027 bleibt es bei 70%, aber von 27.250 € = 19.075 €.
  • Mit Obergrenze 80%: 80% von 28.000 € = 22.400 €. Ab Februar 2027: 80% von 27.250 € = 21.800 €.

Am stärksten trifft die Absenkung also Haushalte ohne Einkommensbonus, weil bei ihnen jeder Prozentpunkt des Klimageschwindigkeitsbonus voll durchschlägt. Bei Haushalten an der Obergrenze wirkt vor allem die sinkende Kostengrenze. Welche Sätze für Ihren Antrag gelten, prüfen Sie vor der Antragstellung auf der KfW-Programmseite oder mit uns im Erstgespräch.

Drei Beispiele: Förderung vor und nach der Reform

Wie sich die Reform auf einzelne Haushalte auswirkt, zeigen drei typische Fälle. Annahmen für alle: selbstnutzende Eigentümer, Investition mindestens 30.000 €, Altanlage wird fachgerecht demontiert, Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel R290 (bis 20.07.2026 also mit 5% Effizienzbonus).

Beispiel 1: Familie mit zwei Kindern, 38.000 € Einkommen, 30 Jahre alte Gasheizung.

  • Bis 20.07.2026: 30% Grundförderung + 30% Einkommensbonus + 20% Klimabonus + 5% Effizienzbonus = 85%, gedeckelt auf 70% von 30.000 € = 21.000 €.
  • Ab 21.07.2026: Mit Familienzuschlag zählen 28.000 € Einkommen, also 40% Einkommensbonus. 30 + 40 + 16 = 86%, gedeckelt auf 80% von 28.000 € = 22.400 €.
  • Ergebnis: 1.400 € mehr als vorher.

Beispiel 2: Rentnerehepaar, 27.000 € Einkommen, Ölheizung.

  • Bis 20.07.2026: 30 + 30 + 20 + 5 = 85%, gedeckelt auf 70% von 30.000 € = 21.000 €.
  • Ab 21.07.2026: 30 + 40 + 16 = 86%, gedeckelt auf 80% von 28.000 € = 22.400 €.
  • Ergebnis: 1.400 € mehr. Was ein solcher Umstieg vom Öl auf die Wärmepumpe kostet, hängt stark vom Gebäude ab; eine Orientierung gibt der Ratgeber zu den Umrüstkosten.

Beispiel 3: Berufstätiges Ehepaar ohne Kinder, 46.000 € Einkommen, 22 Jahre alte Gasheizung.

  • Bis 20.07.2026: kein Einkommensbonus (über 40.000 €). 30 + 20 + 5 = 55% von 30.000 € = 16.500 €.
  • Ab 21.07.2026: jetzt 10% Einkommensbonus, aber weniger Klimabonus und kein Effizienzbonus. 30 + 10 + 16 = 56% von 28.000 € = 15.680 €.
  • Ergebnis: 820 € weniger, obwohl der neue Einkommensbonus greift.

Zum Vergleich: Ein Haushalt mit mehr als 50.000 € zu versteuerndem Einkommen kam bisher auf 55% von 30.000 € = 16.500 € und erhält jetzt 46% von 28.000 € = 12.880 €, also rund 3.600 € weniger.

Beispielhafte Berechnungen, Stand Oktober 2026; maßgeblich sind die Angaben von KfW und BMWE. Ihr individueller Anspruch hängt von Objekt, Investitionssumme und Steuerbescheid ab.

Was die Reform für Ihren Zeitplan bedeutet

Die Richtung ist klar: Die Förderung für klimafreundliche Heizungen wird fortgeführt, stärker auf Haushalte mit geringerem Einkommen ausgerichtet und in der Höhe schrittweise zurückgeführt. Für Eigentümer heißt das:

  • Die erste Absenkung kommt zum 1. Februar 2027. Wer ohnehin tauschen will, sichert sich mit einem Antrag davor den Klimageschwindigkeitsbonus von 16% und 28.000 € förderfähige Kosten.
  • Ein Antrag setzt einen Auftrag mit aufschiebender Bedingung und eine BzA voraus. Planen Sie dafür einige Wochen Vorlauf ein (Vor-Ort-Termin, Angebot, Auftrag); die Förderzusage selbst kommt meist schnell.
  • Wer bisher keinen Einkommensbonus bekam, sollte seinen Steuerbescheid prüfen: Durch die neue 10-%-Stufe bis 50.000 € und den Familienzuschlag kommen mehr Haushalte in den Bonus als vorher.

Gleichzeitig gilt: Eine hohe Förderquote macht eine schlecht geplante Anlage nicht wirtschaftlich. Eine Wärmepumpe arbeitet nur dann effizient, wenn sie auf das Gebäude abgestimmt ist. Dazu gehören eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, die richtige Dimensionierung, ein fachgerecht durchgeführter hydraulischer Abgleich und eine saubere Inbetriebnahme nach Herstellervorgaben. Als zertifizierter Bosch-Partner betrachten wir deshalb nicht nur die Förderung, sondern das Gesamtkonzept Ihrer Heizungsanlage. Wie sich die Investition über die Jahre gegenüber einer Gasheizung rechnet, zeigen wir im Vollkosten-Vergleich von Gasheizung und Wärmepumpe; wie ein Austausch zeitlich abläuft, im Ratgeber zum Heizungstausch in vier Wochen.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Was hat sich bei der Heizungsförderung 2026 geändert? Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 ist der Einkommensbonus gestaffelt (40 / 30 / 10%), Familien mit minderjährigem Kind erhalten einen Familienzuschlag, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16%, die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 €, und der Effizienzbonus entfällt. Die Obergrenze liegt grundsätzlich weiter bei 70%, bei niedrigem Einkommen jetzt bei bis zu 80%.

Gilt für meinen Antrag noch die alte Förderung? Nur, wenn Sie den Antrag bis zum 20. Juli 2026 mit gültiger BzA eingereicht haben oder er bis dahin bewilligt wurde. Dann wird er nach den bisherigen Bedingungen bearbeitet und ausgezahlt (Vertrauensschutz). Für alle Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Sätze.

Lohnt es sich, vor Februar 2027 zu beantragen? Wenn der Heizungstausch ohnehin geplant ist, ja: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12% und die förderfähige Höchstsumme laut Ankündigung auf 27.250 €. Ohne Einkommensbonus macht das bei voll ausgeschöpften Kosten rund 1.400 € aus, an der Obergrenze von 70 oder 80% rund 500 bis 600 €. Einen ohnehin nicht geplanten Tausch sollten Sie deswegen nicht übereilen.

Was ist mit dem Effizienzbonus passiert? Er ist mit der Reform entfallen. Bis zum 20. Juli 2026 gab es 5% zusätzlich für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie R290 oder mit Erdwärme als Quelle. Für neue Anträge wird er nicht mehr gewährt, auch wenn die Wärmepumpe R290 nutzt.

Bekomme ich jetzt mehr oder weniger Förderung als vorher? Das hängt vor allem vom Einkommen ab. Selbstnutzende Haushalte mit niedrigem Einkommen und viele Familien mit Kind erhalten mehr (bis zu 22.400 € statt 21.000 €). Haushalte ohne Einkommensbonus erhalten weniger, weil Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und förderfähige Kosten gekürzt wurden. Wer an der Obergrenze von 70% liegt, bekommt höchstens 19.600 € statt 21.000 €. Die Beispiele oben zeigen typische Fälle.

Wie hoch ist die Förderung für meine Wärmepumpe konkret? Das hängt von Ihrer Bonus-Kombination ab. Die vollständige Berechnung mit allen Bausteinen und einem Rechenbeispiel steht im Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026.

Ihre nächste Heizung – von Anfang an richtig geplant

Förderprogramme ändern sich regelmäßig. Was dauerhaft bleibt, ist die Qualität einer fachgerecht geplanten Heizungsanlage. Wenn Sie wissen möchten, welche Förderung für Ihr Gebäude in Frage kommt und wie eine passende Wärmepumpenlösung aussieht, sprechen Sie mit uns.

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Stand: Juli 2026, korrigiert und überarbeitet am 6. Oktober 2026. Angaben zur Förderung nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 8. Juli 2026; offizielle Quellen: KfW – Heizungsförderung (Programm 458), KfW-Pressemitteilung zur Reform, Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und BAFA. Angaben unverbindlich und objektabhängig.

Von ThermoSchmiede Team · erstellt mit KI-Unterstützung · Zuletzt bearbeitet am

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