Wärmepumpen-Förderung: Bund plant Kürzungen bis 2030
Die Bundesregierung will die staatliche Förderung für Wärmepumpen und klimafreundliche Heizungen schrittweise zurückfahren. Nach einer Vorlage für den Haushaltsausschuss, über die die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sollen dadurch bis 2030 rund 2,1 Milliarden Euro eingespart werden. Bislang lassen sich maximal 70 Prozent der Kosten fördern, gedeckelt auf höchstens 21.000 Euro.
Für Hauseigentümer, die einen Heizungstausch planen, hängt die Höhe der Förderung künftig stärker von Einkommen und Zeitpunkt ab. Für Menschen mit einem Jahreseinkommen ab 30.000 Euro soll die maximale Fördersumme noch 2026 auf 19.600 Euro sinken und bis 2030 weiter auf 13.200 Euro fallen. Personen mit einem Jahreseinkommen unter 30.000 Euro sollen weiterhin bis zu 22.400 Euro erhalten können, Familien mit mindestens einem Kind zusätzlich einen Kinderbonus von 10.000 Euro. Ziel der Maßnahme ist, dass die ausgezahlte Förderung für die allermeisten Haushalte schrittweise sinkt.
Wer bereits eine Förderzusage hat, muss keine Kürzung befürchten: Bereits zugesagte Förderungen sollen nicht angetastet werden. Finanziert wird die Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), der sich aus Emissionshandelseinnahmen speist; im kommenden Jahr sollen davon 2,7 Milliarden Euro stattdessen in den Kernhaushalt fließen. Im europäischen Vergleich bietet Deutschland damit weiterhin die höchste Förderung, während andere Länder meist nur vierstellige Beträge gewähren.
Geprüfte Fakten & Quellen
- Bis 2030 rund 2,1 Milliarden Euro Einsparung durch die Kürzung der Heizungsförderung. — Quelle
- Aktuell max. 70 Prozent Zuschuss, gedeckelt auf 21.000 Euro beim Heizungstausch. — Quelle
- Ab 30.000 Euro Einkommen: 19.600 Euro (2026), schrittweise bis 13.200 Euro (2030). — Quelle
- Unter 30.000 Euro Einkommen: erhöhte Förderung bis zu 22.400 Euro. — Quelle
- Kinderbonus 10.000 Euro für Familien mit mindestens einem Kind. — Quelle
- 2,7 Milliarden Euro aus dem KTF werden in den Kernhaushalt umgeleitet. — Quelle
- Bestandsschutz: bereits zugesagte Förderungen werden nicht gekürzt. — Quelle
- Angaben basieren auf dpa-Berichterstattung zur Haushaltsausschuss-Vorlage. — Quelle