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    Gesetz & Förderung

    KfW-Förderung: neues Portal und Fristen im September

    Die KfW stellt die Heizungsförderung auf ein neues Portal um: Ab dem 25. September 2026 werden alle Bestätigungen zentral über eine Plattform erstellt. Für Eigentümer ändert sich am Ablauf nichts – die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) stellt weiterhin der Fachbetrieb aus, Sie selbst stellen damit den Antrag im Portal „Meine KfW".

    Wichtig ist das Timing: Am 23. und 24. September können BzA und BnD vorübergehend nicht erstellt werden, Änderungs-BzA sind bereits ab dem 14. September zeitweise nicht verfügbar. Bereits ausgestellte Bestätigungen bleiben gültig – wer seine BzA also bis zum 22. September in der Hand hat, ist von der Umstellung nicht betroffen.

    Praktisch heißt das: Steht Ihr Heizungstausch gerade an diesem Punkt, sprechen Sie die Terminierung mit Ihrem Fachbetrieb ab. Entweder die Bestätigung wird vor dem 22. September ausgestellt, oder die Beantragung verschiebt sich um einige Tage nach hinten. Ein Risiko für die Förderung entsteht dadurch nicht, solange der Antrag wie immer vor dem Baubeginn gestellt wird. Künftig verlangt das Portal von den Fachbetrieben etwas genauere Angaben zur geplanten Anlage und zur bisherigen Heizung; das betrifft die Vorbereitung im Betrieb, nicht Ihre Unterlagen.

    Zur Originalquelle (Bundesverband Wärmepumpe (BWP))

    Geprüfte Fakten & Quellen

    • Portalumstellung zum 25. September, die Unterbrechung am 23. und 24. September und die Weitergeltung bereits erstellter Bestätigungenwaermepumpe.de

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