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Gesetz & Förderung

Bundestag beschließt GEG-Anpassung: 65-%-Pflicht entfällt

Der Bundestag hat am 21. Mai 2026 ein Gesetzespaket zur Modernisierung nationaler Umsetzungen europäischer Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsregelungen verabschiedet. Teil des Pakets ist eine punktuelle Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die einen rechtssicheren Übergang zum kommenden Gebäudemodernisierungsgesetz schafft. Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz hatte das Kabinett am 13. Mai 2026 beschlossen.

Für den Heizungseinbau bedeutet die Anpassung: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Anforderung gilt im Übergangszeitraum nicht mehr, bevor sie formal aufgehoben wird.

Zusätzlich wird das Mineralöldatengesetz angepasst, um Behörden und Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und die Datenqualität zu verbessern. Die neuen Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung treten zum 1. November 2026 in Kraft.

Zur Originalquelle (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE))

Geprüfte Fakten & Quellen

    • Bundestag verabschiedete am 21. Mai 2026 Gesetzespaket zu Ökodesign-/Energieverbrauchskennzeichnung inkl. punktueller GEG-Anpassung.
    • Die 65%-Erneuerbare-Energien-Anforderung beim Heizungseinbau erlangt im Übergang keine Geltung mehr, bevor sie mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz aufgehoben wird.
    • Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde vom Kabinett am 13. Mai 2026 beschlossen; Ökodesign-/Kennzeichnungsregelungen treten zum 1. November 2026 in Kraft.
    bundeswirtschaftsministerium.de

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