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    Gesetz & Förderung

    Gebäudemodernisierungsgesetz: Das ändert sich für Heizungen

    Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und laut Plan am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Für Hauseigentümer ist die zentrale Änderung: Die bisherige Pflicht, neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wird gestrichen. Künftig sind wieder Gas- und Ölheizungen erlaubt. Wer auf fossile Technik setzt, sollte allerdings die Fristen kennen: Ab Januar 2029 müssen neue Öl- und Gasheizungen einen Anteil von 10 Prozent klimaneutraler Brennstoffe nutzen, der schrittweise auf 60 Prozent ab Januar 2040 steigen soll. Vermieter, die fossile Heizungen einbauen, müssen sich an den resultierenden Mehrkosten für Mieter beteiligen.

    Für die Entscheidung pro Wärmepumpe bleibt die Förderlage stabil: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden. Auch wirtschaftlich kann sich die Wärmepumpe lohnen — ein Musterhaus mit 140 m² verbraucht bei gut betriebener Anlage etwa 5.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr; bei einem günstigen Anbieter mit unter 30 Cent pro Kilowattstunde ergibt das Jahreskosten von circa 1.500 Euro, gegenüber etwa 2.500 Euro für eine Gasheizung.

    Wichtig für alle, deren Heizung jetzt ausfällt: Aktuell, noch unter dem geltenden GEG, darf eine kaputte Heizung repariert werden, oder die Eigentümer haben fünf Jahre Zeit, um auf eine Heizung umzusteigen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Die Details zum geplanten Gesetz hat die Stiftung Warentest (test.de) zusammengefasst.

    Zur Originalquelle (Stiftung Warentest (test.de))

    Geprüfte Fakten & Quellen

    • Das GModG soll das GEG ablösen und war für den 1. Juli 2026 als Inkrafttreten geplant.Quelle
    • Die 65-Prozent-EE-Pflicht für neu eingebaute Heizungen wird abgeschafft; Gas- und Ölheizungen sind künftig wieder erlaubt.Quelle
    • Anteil klimaneutraler/biogener Brennstoffe: 10 Prozent ab Januar 2029, schrittweise auf 60 Prozent ab Januar 2040.Quelle
    • Vermieter müssen sich bei Einbau fossiler Heizungen an den Mehrkosten für Mieter beteiligen.Quelle
    • Förderung für klimafreundliche Anlagen wie Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden.Quelle
    • Kostenvergleich Musterhaus 140 m²: ca. 5.000 kWh Strom/Jahr, unter 30 Cent/kWh, ca. 1.500 Euro Wärmepumpe vs. ca. 2.500 Euro Gasheizung (bei 12 Cent/kWh Gaspreis).Quelle
    • Bei Heizungsausfall: Reparatur ohne Auflagen erlaubt, sonst fünf Jahre Zeit für Umstieg auf 65-Prozent-EE-Heizung (geltendes GEG).Quelle

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