Gasanschluss stilllegen: Kosten und neues Urteil
Wer von Gas auf eine Wärmepumpe umsteigt, muss danach entscheiden, was mit dem alten Gasanschluss passiert – und das kann ins Geld gehen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden (Az. 6 UKl 2/25), dass Gasnetzbetreiber die Kosten für die Stilllegung von Gasanschlüssen nicht automatisch auf Verbraucher abwälzen dürfen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Der Netzbetreiber hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, die das Gericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat – eine höchstrichterliche Entscheidung steht also noch aus. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen die EWE Netz GmbH, die für die Stilllegung eines Anschlusses 965 Euro verlangt hatte. Die Berufung des Netzbetreibers auf die Niederdruck-Anschlussverordnung (NDAV) stufte das Gericht als irreführend ein: Diese Verordnung regelt nur die Herstellung und Änderung eines Anschlusses, nicht dessen Stilllegung.
Für Hauseigentümer gibt es drei Wege, den Gasanschluss loszuwerden: Er bleibt inaktiv (die Gaszufuhr ruht, die Anlagen bleiben mit laufenden Kosten bestehen), er wird stillgelegt (Anschluss unterbrochen, Zähler ausgebaut) oder komplett zurückgebaut (alle Gasanlagen werden entfernt). Eine Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus dem Herbst 2024 unter 115 Netzbetreibern, von denen 37 antworteten, zeigt die Preisspanne: Die Stilllegung kostet im Durchschnitt 930 Euro, wird aber von rund zwei Dritteln der Betreiber kostenfrei angeboten. Der komplette Rückbau liegt im Mittel bei 1.750 Euro, ist bei 60 Prozent der Betreiber kostenfrei und reicht im Einzelfall bis zu 6.000 Euro. Ein inaktiv belassener Anschluss schlägt mit durchschnittlich 100 Euro Jahrespauschale zu Buche. 46 Prozent der antwortenden Netzbetreiber bieten alle drei Optionen an, rund 80 Prozent zumindest Stilllegung und Rückbau.
Ein Blick in die Konditionen des eigenen Netzbetreibers lohnt sich also, bevor der Heizungstausch abgeschlossen ist. Wer bereits eine Rechnung erhalten hat: Verbrauchern wird geraten, den geforderten Betrag unter Vorbehalt zu zahlen und im Betreff zu vermerken, dass die Zahlung „vorbehaltlich der Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung" erfolgt. Details zum Urteil und zur Umfrage stehen bei der Originalquelle Stiftung Warentest (test.de).
Geprüfte Fakten & Quellen
- OLG Oldenburg, Az. 6 UKl 2/25: Stilllegungskosten nicht auf den Anschlussnehmer abwälzbar, Revision zugelassen — verbraucherzentrale.de
- Urteil noch nicht rechtskräftig, EWE Netz hat Revision eingelegt (Streitwert 965,09 Euro) — verbraucherzentrale-niedersachsen.de
- VZ-NRW-Umfrage 2024 zu Kosten für Stilllegung, Rückbau und inaktive Anschlüsse in NRW — verbraucherzentrale.nrw/media
- Kostenübersicht der VZ NRW zu den Preisunterschieden zwischen Netzbetreibern — verbraucherzentrale.nrw/pressemitteilungen
- Empfehlung, gegen Stilllegungsrechnungen Widerspruch einzulegen und nur unter Vorbehalt zu zahlen — hausundgrund-verband.de