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    Gesetz & Förderung

    Förderung Heizungstausch 2026: Programme im Überblick

    Wer sein Haus energetisch saniert, kann Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Sie wurde im Juli 2026 umfassend reformiert, die Reform ist am 21. Juli 2026 gestartet. Bei Einzelmaßnahmen gibt es für die Gebäudehülle bis zu 20 Prozent, für die Anlagentechnik ebenfalls bis zu 20 Prozent, für den Wärmeerzeuger beim Heizungstausch bis zu 80 Prozent und für die Heizungsoptimierung bis zu 50 Prozent; Fachplanung und Baubegleitung werden mit bis zu 50 Prozent zusätzlich gefördert. Zu den geförderten Maßnahmen zählt der Austausch der Heizung — Wärmepumpen, Holzpelletanlagen, thermische Solaranlagen, Brennstoffzellenheizungen oder der Anschluss an ein Gebäude- beziehungsweise Wärmenetz — ebenso wie die Optimierung der bestehenden Anlage durch einen hydraulischen Abgleich.

    Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Vorhaben ab: Der Heizungstausch läuft über das KfW-Programm 458. Die Komplettsanierung wird über einen Kredit im KfW-Programm 261 gefördert, mit zinslosen oder zinsgünstigen Konditionen und Tilgungszuschüssen, die das Darlehen reduzieren. Andere Zuschussvarianten werden über das BAFA abgewickelt, das außerdem eine umfangreiche Energieberatung für Wohngebäude und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bezuschusst. Daneben besteht die steuerliche Förderung: 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Sanierungskosten, verteilt auf drei Jahre. Voraussetzung sind selbstgenutztes Wohneigentum, ein mindestens zehn Jahre altes Gebäude, die Ausführung durch ein Fachunternehmen sowie die Einhaltung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) und ein Übersteigen der Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

    Für die Praxis gilt: Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, die Fördergelder sind an technische Mindestanforderungen gekoppelt, und für Maßnahmen an der Gebäudehülle sind Energie-Effizienz-Expert:innen erforderlich. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht — liegt jedoch eine Förderzusage vor, sind die Mittel reserviert. Für Neubau und Bestandserwerb bestehen eigene KfW-Programme, etwa 296 (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment), 297/298 (Klimafreundlicher Neubau), 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau) und 308 („Jung kauft Alt“); hinzu kommen Programme für altersgerechten Umbau (159), Barrierereduzierung (455_B), erneuerbare Energien (270) sowie ein Ergänzungskredit (358/359). Wie der Antrag beim Heizungstausch Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber KfW-Förderung Wärmepumpe: der Ablauf Schritt für Schritt; was die Reform an den Fördersätzen geändert hat, steht in Heizungsförderung 2026: Das ändert sich ab 21. Juli.

    Zur Originalquelle (Verbraucherzentrale Energie (Gemeinschaftsredaktion mit Verbraucherzentrale NRW und vzbv))

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