Neue Heizung 2026: Welches System passt zum Haus?
In einem aktuellen Ratgeber vergleicht die Verbraucherzentrale die gängigen Heizsysteme für Eigenheimbesitzer. Ausgangspunkt ist die Gesetzeslage: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gelten seit Juli 2026 neue Regeln für den Einbau neuer Heizungen. Vor der Entscheidung empfiehlt die Verbraucherzentrale, zunächst den eigenen Heizenergieverbrauch zu prüfen – am besten mit dem Heizspiegel 2025, der Verbrauch und Kosten anhand von Wohnfläche und Heizsystem einordnet. Auf das Energielabel sollte man sich dagegen nicht verlassen: Die Klassen reichen zwar von A+++ bis D, in der Praxis werden aber nur A+++ bis B genutzt, und selbst Hybridheizungen mit fossilen Brennstoffen können A+ erreichen, weil Faktoren wie Umweltfreundlichkeit nicht einfließen.
Für die Frage, ob ein Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist, nennt die Verbraucherzentrale eine einfache Faustregel: Die Vorlauftemperatur der Heizung sollte ganzjährig unter 55 Grad Celsius liegen. Wie wirtschaftlich die Anlage später läuft, zeigt die Jahresarbeitszahl – bei einer Jahresarbeitszahl von 4 werden aus einem Teil Strom vier Teile Wärme erzeugt. Im Neubau entfallen mit einer Wärmepumpe zudem Zusatzkosten wie ein Gasanschluss oder der Bau eines Schornsteins, auch der klassische Heizungskeller wird nicht mehr gebraucht.
Bei den Alternativen lohnt vor allem ein Blick auf die Vertragsbindung. Rund 5,5 Millionen Haushalte heizen aktuell – meist in Mietwohnungen – mit Fernwärme; bis Mitte 2026 in Großstädten und bis Mitte 2028 in kleineren Gemeinden müssen alle Kommunen eine Wärmeplanung erstellen, die zeigt, welche Gebiete künftig mit Fernwärme, Wasserstoff-Netzen oder anderen leitungsgebundenen Energien versorgt werden. Wer sich für Fernwärme entscheidet, bindet sich langfristig: Ein Wechsel des Wärmelieferanten ist anders als bei Gas nicht möglich, und die Verträge laufen oft bis zu zehn Jahre. Ähnlich lange Bindungen entstehen beim Contracting, bei dem ein Dienstleister Installation, Wartung und Betrieb übernimmt und die Kosten ohne Anfangsinvestition über monatliche Raten mit typischerweise 10 bis 15 Jahren Laufzeit beglichen werden. Solarthermie deckt als Ergänzung 40 bis 60 Prozent des Warmwasserbedarfs eines Vier-Personen-Haushalts ab, gut ausgelegte Anlagen bis zu 20 Prozent des Wärmebedarfs des Gebäudes. Und wer bei einem fossilen System bleibt, sollte einkalkulieren, dass nach den momentanen Plänen der Regierung ab 2029 ein Pflicht-Anteil von 10 Prozent Biobrennstoff gelten und sukzessive steigen soll.
Quelle: Verbraucherzentrale, 3. August 2026
Geprüfte Fakten & Quellen
- GModG seit Juli 2026 in Kraft und die Bio-Treppe-Quoten ab 2029 — gmodg.bund.de
- Wärmepumpen-Eignung ab Vorlauf unter 55 Grad, Fernwärme- und Contracting-Bedingungen, Solarthermie-Deckung und Energielabel-Praxis — verbraucherzentrale.de